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  • 22.08.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 7/10

    Erststudium, Werbungskosten, Verfassungswidrigkeit, Gleichheit, Nettoprinzip, Rückwirkungsverbot

    Letzte Änderung: 22. August 2011, 11:12 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2010, 11:12 Uhr

    Sind Aufwendungen für ein sich unmittelbar an die Schulausbildung anschließendes, nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindendes Erststudium nicht als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar und unterliegen insoweit dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 5 EStG? Ist § 12 Nr. 5 EStG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das Rückwirkungsverbot)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 7/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 25.11.2009 5 K 193/08

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 5, GG

    Erledigt durch: Urteil vom 28.07.2011, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger