21.03.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c · I R 108/09
Eigenbetrieb, Kapitalertragsteuer, Bilanzgewinn, Ausschüttung
Letzte Änderung: 21. März 2012, 09:23 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2010, 11:12 Uhr
Kapitalertragsteuerpflicht einer Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn 2001 eines Betriebes gewerblicher Art, der ein rechtlich unselbständiger Eigenbetrieb ist, wenn die Ausschüttung im Jahr 2002 erfolgt ist und zunächst den Rücklagen zugeführt wurde? Liegt hier Gestaltungsmissbrauch vor, weil zunächst das Stammkapital herabgesetzt wurde, um kurze Zeit danach wieder nahezu in gleicher Höhe Stammkapital hinzuzuführen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 108/09
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 7.10.2009 4 K 3240/06
Normen: EStG § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c, EStG § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b, EStG § 52 Abs 37a S 2, AO § 42, EStG § 44 Abs 6 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 16.11.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung