· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf Regiebetriebe: Keine Kapitalertragsteuer durch Auflösung von Rücklagen, die aus Gewinnen des Jahres 2001 stammen ‒ Umwandlung eines Regiebetriebs in eine GmbH: Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinn des Rumpfwirtschaftsjahres 2002. |
Im Einzelnen:
- Regiebetriebe: Keine Kapitalertragsteuer durch Auflösung von Rücklagen, die aus Gewinnen des Jahres 2001 stammen ‒ Umwandlung eines Regiebetriebs in eine GmbH: Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinn des Rumpfwirtschaftsjahres 2002 (BFH 30.1.18, VIII R 75/13)
- Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft ‒ kapitalertragsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht mit Klage gegen den Solidaritätszuschlag angreifbar (BFH 30.1.18, VIII R 42/15)
- Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer Verbandskörperschaft ‒ Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 30.1.18, VIII R 42/15 (BFH 30.1.18, VIII R 15/16)
Quelle: ID 45318085