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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf Regiebetriebe: Keine Kapitalertragsteuer durch Auflösung von Rücklagen, die aus Gewinnen des Jahres 2001 stammen ‒ Umwandlung eines Regiebetriebs in eine GmbH: Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinn des Rumpfwirtschaftsjahres 2002. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Regiebetriebe: Keine Kapitalertragsteuer durch Auflösung von Rücklagen, die aus Gewinnen des Jahres 2001 stammen ‒ Umwandlung eines Regiebetriebs in eine GmbH: Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinn des Rumpfwirtschaftsjahres 2002 (BFH 30.1.18, VIII R 75/13)

     

    • Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft ‒ kapitalertragsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht mit Klage gegen den Solidaritätszuschlag angreifbar (BFH 30.1.18, VIII R 42/15)

     

    • Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer Verbandskörperschaft ‒ Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 30.1.18, VIII R 42/15 (BFH 30.1.18, VIII R 15/16)
    Quelle: ID 45318085