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  • 22.09.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 1 · IX R 26/09

    Wesentliche Beteiligung, Kapitalerhöhung, Bilanzierung, Rückgängigmachung, Rückerwerb, Rückwirkung

    Letzte Änderung: 22. September 2010, 10:31 Uhr, Aufgenommen: 19. März 2010, 13:14 Uhr

    Kann bei Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen gegen Gewährung neuer Anteile an der erwerbenden Gesellschaft Letztere das Ansatzwahlrecht hinsichtlich des eingebrachten Vermögens erst nach wirksamer Durchführung der Kapitalerhöhung ausüben?
    Wurde eine weitere Anteilsveräußerung mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht, da der Veräußerer kein wirtschaftliches oder rechtliches Eigentum an der vereinbarten Gegenleistung erlangte, oder lag ein selbständiges Rückerwerbsgeschäft vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 26/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 27.5.2009 7 K 1233/05 B EFG 2009, 1695

    Normen: EStG § 17 Abs 1, UmwStG § 20 Abs 4, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 11.05.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung und Steuerpflichtiger