Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.06.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7 Abs 1 S 2 · IV R 52/09

    Windkraftanlage, Immaterielles Wirtschaftsgut, Nutzungsdauer, Absetzung für Abnutzung, Gewerbebetrieb, Beginn

    Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:44 Uhr, Aufgenommen: 19. März 2010, 13:14 Uhr

    Ist der Standortvorteil bei einem Windpark ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut? Richtet sich dessen Nutzungsdauer ebenso wie diejenige der weiteren selbständigen Wirtschaftsgüter Netzanschluss und Kabelbau nach dem Zeitraum, auf den der Windpark konzeptioniert wurde, nach der Pachtdauer für den Standort oder nach der typisierten Nutzungsdauer der Windkraftanlage laut amtlicher AfA-Tabelle? Beginnt der Gewerbebetrieb des Windparks erst mit der Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr mit der Folge, dass zuvor angefallene Aufwendungen gewerbesteuerlich nicht berücksichtigt werden können?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 52/09

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 16.9.2009 2 K 495/05, 2 K 496/05

    Normen: EStG § 7 Abs 1 S 2, EStG § 15 Abs 2 S 1, GewStG § 2 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 14.04.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung