21.06.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7 Abs 1 S 2 · IV R 52/09
Windkraftanlage, Immaterielles Wirtschaftsgut, Nutzungsdauer, Absetzung für Abnutzung, Gewerbebetrieb, Beginn
Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:44 Uhr, Aufgenommen: 19. März 2010, 13:14 Uhr
Ist der Standortvorteil bei einem Windpark ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut? Richtet sich dessen Nutzungsdauer ebenso wie diejenige der weiteren selbständigen Wirtschaftsgüter Netzanschluss und Kabelbau nach dem Zeitraum, auf den der Windpark konzeptioniert wurde, nach der Pachtdauer für den Standort oder nach der typisierten Nutzungsdauer der Windkraftanlage laut amtlicher AfA-Tabelle? Beginnt der Gewerbebetrieb des Windparks erst mit der Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr mit der Folge, dass zuvor angefallene Aufwendungen gewerbesteuerlich nicht berücksichtigt werden können?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 52/09
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 16.9.2009 2 K 495/05, 2 K 496/05
Normen: EStG § 7 Abs 1 S 2, EStG § 15 Abs 2 S 1, GewStG § 2 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 14.04.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung