09.05.2022 · Nachricht · Gewerbesteuer
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Neugründung durch Anpachtung eines gewerblichen Betriebs
Das FG Rheinland-Pfalz (29.7.21, 3 K 1383/20, EFG 21, 2003; Rev. BFH X R 17/21, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass von einer Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Pächter und damit von einem Betriebsübergang im Ganzen i. S. d. § 2 Abs. 5 GewStG auszugehen ist, wenn die für den Weiterbetrieb geeigneten Räumlichkeiten eines bestehenden Gewerbebetriebs verpachtet werden. Der Pächter kann danach ab diesem Zeitpunkt entstehende Kosten – etwa Renovierungskosten – auch dann gewerbesteuermindernd geltend machen, wenn der eigentliche Neubeginn der gewerblichen Tätigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Es handelt sich dann nicht nur um gewerbesteuerlich unbeachtliche Vorbereitungshandlungen.
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