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  • 24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 227 · X R 59/09

    Erlass, Sachliche Unbilligkeit, Geldbuße, Doppelbesteuerung, Abzugsverbot

    Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:37 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2010, 11:48 Uhr

    Voller oder nur teilweiser Erlass der Einkommensteuer und darauf entfallender Aussetzungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen, soweit sich die Einkommensteuer dadurch erhöht hat, dass gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG Bußgelder für unerlaubte Wertpapiergeschäfte einer KG nicht als Betriebsausgaben anerkannt wurden. Schließt das Abzugsverbot für Bußgelder eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung jedenfalls dann aus, wenn der Bußgeldbescheid nicht viel mehr als die Hälfte des erlangten wirtschaftlichen Vorteils abgeschöpft hat? Abweichung vom BFH-Urteil IV R 5/96 (BStBl II 1997, 353)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 59/09

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 29.10.2009 13 K 3181/08

    Normen: AO § 227, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 8

    Erledigt durch: Urteil vom 23.03.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung