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  • 24.08.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · III R 71/09

    Kindergeld, Grenzbetrag, Berufsausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit

    Letzte Änderung: 24. August 2010, 11:14 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2010, 10:10 Uhr

    Überschrittener Grenzbetrag: Berechnung des Grenzbetrages bei nach Ausbildungsende ausgeübter Vollzeiterwerbstätigkeit? Ist mit dem Urteil III R 15/06 die Rechtsprechung zur Vollzeiterwerbstätigkeit vollständig aufgegeben worden? Sind demnach immer alle Einkünfte und Bezüge in die Berechnung des maßgeblichen Grenzbetrages einzubeziehen, wenn die Berufsausbildung ernsthaft und nachhaltig betrieben wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 71/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 30.9.2009 15 K 4679/08 Kg

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a

    Erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung