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  • 24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 5 · IV R 9/05

    Gewerbeertrag, Kürzung, Grundbesitzverwaltung, Mittelbare Beteiligung, Personengesellschaft

    Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist bei einer grundstücksverwaltenden GmbH & Co. KG die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags auch dann zu versagen, wenn der Grundbesitz zum Teil dem Gewerbebetrieb von Personen dient, die mittelbar über eine Personenhandelsgesellschaft am Grundstücksunternehmen beteiligt sind? Ist es dabei von Bedeutung, ob der Gewerbebetrieb, dem der Grundbesitz zum Teil dient, von der Gewerbesteuer befreit ist? Kann die erweiterte Gewerbeertragskürzung erhalten bleiben, wenn das Grundstücksunternehmen ihren --mittelbar beteiligten-- Gesellschaftern nur einen ganz unwesentlichen Teil ihres Grundbesitzes zur gewerblichen Nutzung überlassen hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 9/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 8.12.2004 6 K 6562/00

    Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 5, GewStG § 9 Nr 1 S 2, GewStG § 3 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 26.06.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger