21.02.2011 · Erledigtes Verfahren · KraftStG § 2 Abs 2b · II R 53/09
Kraftfahrzeugsteuer, Wohnmobil, Bauliche Veränderung, Gutachten, Rückwirkungsverbot
Letzte Änderung: 21. Februar 2011, 10:21 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2009, 12:15 Uhr
Kfz-Steuer: PKW oder Wohnmobil?
Kann ein bautechnisch verändertes Fahrzeug der Marke Kia (Typ Carnival, ein sog. Van) als Wohnmobil eingestuft werden, obwohl an keiner Stelle des Fahrzeugs die Mindeststandhöhe von 1,70 m erreicht wird? Steht Vertrauensschutz einer rückwirkenden Änderung entgegen, da ein Gutachten die Merkmale eines Wohnmobils bestätigt? Verstößt eine festgelegte Mindeststandhöhe gegen Art. 14 GG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 53/09
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 17.3.2009 15 K 15243/07
Normen: KraftStG § 2 Abs 2b, KraftStG § 8 Nr 1, KraftStG § 8 Nr 1a, GG Art 14
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger