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  • 21.01.2011 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 10 Abs 1 · V R 23/09

    Zuschuss, Steuerfreiheit, Entgelt, Tierschutz, Tierhaltung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 10:23 Uhr, Aufgenommen: 24. August 2009, 13:38 Uhr

    Sind die Ausgleichszahlungen/Entschädigungen von Zweckverbänden für Tierkörperbeseitigung an Unternehmen, die die Tierkörper beseitigen, als steuerfreie Zuschüsse oder als umsatzsteuerliches Entgelt anzusehen, da es dem Beseitigungspflichtigen gesetzlich untersagt ist, von den Besitzern der Tiere ein angemessenes Entgelt zu erheben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 23/09

    Vorinstanz: Finanzgericht München 28.5.2009 14 K 3176/06

    Normen: UStG 1993 § 10 Abs 1, UStG § 1 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 02.09.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger