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  • 21.10.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 8 · III R 42/09

    Kindergeld, Asylbewerber, Wohnsitz, Wohnung, Unterkunft, Türkei, Gewöhnlicher Aufenthalt, Europäischer Gerichtshof, Vorabentscheidungsersuchen

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2010, 11:04 Uhr, Aufgenommen: 24. August 2009, 13:38 Uhr

    Wohnsitz/Wohnen: Hat ein türkischer Staatsangehöriger, der mit seiner Familie seit Jahren in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber lebt und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, einen Kindergeldanspruch, da er die Voraussetzungen eines "Wohnens" nach Art. 2 Nr. 1d des Vorläufigen Europäischen Abkommens vom 11.12.1953 über Soziale Sicherheit (BGBl II 1956, 507) erfüllt? Vorabentscheidung des EuGH notwendig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 42/09

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 30.4.2009 1 K 1031/08 (Kg)

    Normen: AO § 8, AsylVfG § 53 Abs 2, AO § 9

    Erledigt durch: Urteil vom 17.06.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger