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  • 21.06.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · IV R 2/09

    Einnahmeüberschussrechnung, Zufluss, Betriebseinnahme, Land- und Forstwirtschaft, Buchwert, Betriebsausgabe, Leichtfertige Steuerverkürzung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2012, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2009, 15:02 Uhr

    1. Führt die Umwandlung eines Eigentumsverschaffungsanspruchs des Rechtsvorgängers an einer landwirtschaftlichen Fläche in einen Geldzahlungsanspruch des Rechtsnachfolgers bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu Betriebseinnahmen bei Zufluss? Ist der Buchwert des veräußerten Grund und Bodens gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG als Betriebsausgabe zu berücksichtigen?
    2. Liegen die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer leichtfertigen Steuerverkürzung vor und hat das FA diese festgestellt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 2/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 18.12.2008 11 K 87/07 E EFG 2009, 389

    Normen: EStG § 4 Abs 3, EStG § 11 Abs 1, EStG § 52 Abs 10, AO § 378, AO § 169 Abs 2 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 17.11.2011, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger