24.05.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 1 · X R 7/09
Sonstige Einkünfte, Rentenversicherung, Einmalzahlung, Dritter
Letzte Änderung: 24. Mai 2011, 13:51 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2009, 11:26 Uhr
Sind erhaltene Rentenzahlungen beim Empfänger auch dann mit dem Ertragsanteil als sonstige Einkünfte zu versteuern, wenn ihm der für das Zustandekommen des Versicherungsverhältnisses aufzubringende Einmalbeitrag von dritter Seite unentgeltlich zur Verfügung gestellt und er als Bezugsperson eingesetzt worden ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 7/09
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 17.12.2008 7 K 1674/04
Normen: EStG § 22 Nr 1, EStG § 12 Nr 2
Erledigt durch: Löschung in den Registern
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger