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  • 21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 26 Abs 3 · III R 59/06

    Zusammenveranlagung, Wahlrecht, Erbe, Erbschaftsausschlagung

    Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Zusammenveranlagung bei Tod eines Ehegatten: Steht das Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs. 2 EStG für den Verstorbenen nur dessen Erben zu? Ist die einseitige Ausübung des Wahlrechts zur Zusammenveranlagung (hier wegen Auskehrung der beim Verstorbenen einbehaltenen Lohnsteuer) dann möglich, wenn wie im Streitfall sämtliche potentielle Erben das Erbe ausgeschlagen haben, bisher kein Erbe festgestellt und kein Nachlasspfleger bestellt ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 59/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 8.6.2006 3 K 376/04 EFG 2006, 1846

    Normen: EStG § 26 Abs 3, EStG § 26 Abs 1, BGB § 1964

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 21.06.2007.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger