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  • 24.08.2010 · Erledigtes Verfahren · EGRL 59/95 Art 9 Abs 1 · C-571/08

    Zigaretten, Mindestpreis, Preisänderungsgenehmigung

    Letzte Änderung: 24. August 2010, 12:39 Uhr, Aufgenommen: 19. März 2009, 17:12 Uhr

    Kommission gegen Italienische Republik, Klage, eingereicht am 22.12.2008, mit dem Antrag,
    - festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59/EG verstoßen hat, dass sie einen Mindestpreis für Zigaretten und eine Frist von 120 Tagen für die Einholung der Genehmigung einer Änderung des Preises für Tabakerzeugnisse vorsieht;
    - der Italienischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-571/08

    Normen: EGRL 59/95 Art 9 Abs 1, EWGRL 464/72 Art 5, EGRL 59/95 Art 9 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 24.06.2010

    Rechtsmittelführer: Kommission gegen Italienische Republik