24.08.2010 · Erledigtes Verfahren · EGRL 59/95 Art 9 Abs 1 · C-571/08
Zigaretten, Mindestpreis, Preisänderungsgenehmigung
Letzte Änderung: 24. August 2010, 12:39 Uhr, Aufgenommen: 19. März 2009, 17:12 Uhr
Kommission gegen Italienische Republik, Klage, eingereicht am 22.12.2008, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59/EG verstoßen hat, dass sie einen Mindestpreis für Zigaretten und eine Frist von 120 Tagen für die Einholung der Genehmigung einer Änderung des Preises für Tabakerzeugnisse vorsieht;
- der Italienischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-571/08
Normen: EGRL 59/95 Art 9 Abs 1, EWGRL 464/72 Art 5, EGRL 59/95 Art 9 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 24.06.2010
Rechtsmittelführer: Kommission gegen Italienische Republik