15.05.2023 · Nachricht · Verfahrensrecht
Rechtmäßigkeit der Vorlage von Unterlagen
Das FG Nürnberg (1.2.23, 3 K 596/22; Rev. BFH IX R 5/23, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass das FA Steuerpflichtige auch unter Berücksichtigung der Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO – zur Vorlage von Unterlagen wie Mietverträgen und Schreiben über Mietänderungen zum Zwecke der Prüfung der in der Steuererklärung gemachten Angaben auffordern darf.
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