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  • 23.08.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa · X R 53/08

    Rentenbesteuerung, Verfassung, Ertragsanteil, Vertrauensschutz

    Letzte Änderung: 23. August 2010, 12:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2009, 10:03 Uhr

    Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG): Ist die Altersrente des Klägers weiterhin nur mit dem Ertragsanteil von 27 % zu versteuern, wenn sie schon längere Zeit vor dem Jahr 2005 begonnen hat und die freiwilligen Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich aus versteuertem Einkommen und ohne steuerfreie Arbeitgeberbeiträge erbracht wurden? Verstößt die Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das AltEinkG und die Erhöhung des Besteuerungsanteils auf 50 % gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Doppelbesteuerung und den Vertrauensschutz?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 53/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 14.10.2008 14 K 2406/06 E

    Normen: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20

    Erledigt durch: Urteil vom 19.01.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger