20.12.2023 · Nachricht · Einkommensteuer
Sonderausgabenabzug für Rentenversicherungsbeiträge auf Krankengeld
Das FG Köln (25.5.23, 11 K 1306/20; noch nicht rechtskräftig, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass vom Krankengeld einbehaltende und abgeführte Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Krankengeld unterliegt danach dem Progressionsvorbehalt, ohne hiervon geleistete Vorsorgeaufwendungen abzuziehen.
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