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  • 21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 · III R 64/05

    Gewerblicher Grundstückshandel, Gewillkürtes Betriebsvermögen, Betriebsaufspaltung, Zurechnung

    Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Gewerblicher Grundstückshandel: Kann nach Beendigung einer Betriebsaufspaltung das bisherige Betriebsvermögen (einschließlich des gewillkürten Betriebsvermögens) noch vorübergehend als betrieblicher Organismus zur Fortsetzung einer gleichartigen gewerblichen Betätigung beibehalten werden, mit der Folge, dass nach Beendigung der Betriebsaufspaltung die bisher zum gewillkürten Betriebsvermögen gehörenden Gebäude oder Gebäudeteile nicht als Zählobjekte für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels zu behandeln sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 64/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 8.7.2005 1 K 3386/04 G EFG 2006, 519

    Normen: EStG § 15, GewStG § 2, EStG § 16

    Erledigt durch: Urteil vom 14.12.2006, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung