21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 · III R 63/05
Gewerblicher Grundstückshandel, Gewillkürtes Betriebsvermögen, Betriebsaufspaltung, Zurechnung
Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Gewerblicher Grundstückshandel: Kann nach Beendigung einer Betriebsaufspaltung das bisherige Betriebsvermögen (einschließlich des gewillkürten Betriebsvermögens) noch vorübergehend als betrieblicher Organismus zur Fortsetzung einer gleichartigen gewerblichen Betätigung beibehalten werden, mit der Folge, dass nach Beendigung der Betriebsaufspaltung die bisher zum gewillkürten Betriebsvermögen gehörenden Gebäude oder Gebäudeteile nicht als Zählobjekte für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels zu behandeln sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 63/05
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 8.7.2005 1 K 3389/04 E
Normen: EStG § 15
Erledigt durch: Urteil vom 14.12.2006, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung