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  • 21.01.2009 · Erledigtes Verfahren · FGO § 57 · VII R 30/08

    Beteiligter, Bindungswirkung, Haftung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2009, 10:05 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2008, 11:11 Uhr

    Besteht hinsichtlich der Entscheidung des BFH im ersten Rechtsgang, dass der in Haftung Genommene nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen nicht mehr Beteiligter des Rechtsstreites ist, Bindungswirkung für das FG im zweiten Rechtsgang, in dem die Feststellung einer Forderung des FA zur Insolvenztabelle streitig ist?

    Ist bei einer gegenständlichen, auf Grundstücke beschränkten Haftung diese auf den Wert der Grundstücke (unter Berücksichtigung von Grundschulden etc.) beschränkt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 30/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 12.10.2006 11 K 2025/06 F EFG 2007, 13

    Normen: FGO § 57, FGO § 126 Abs 5, InsO § 184, AO § 74

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 24.10.2008.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger