21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 8 Abs 2 · VI R 24/08
Aktie, Rückübertragung, Vermögensebene, Negative Einnahme, Gemeiner Wert, Treu und Glauben
Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:18 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2008, 11:11 Uhr
Liegen negative Einnahmen vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses verbilligt erworbene Gesellschaftsanteile zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Verkaufspreis wegen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zurücküberträgt, und nach welchen Grundsätzen ist deren Höhe ggf. zu ermitteln?
Ist die Berücksichtigung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen, weil der Sachbezug nicht versteuert wurde und verfahrensrechtliche Änderungsmöglichkeiten nicht gegeben sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 24/08
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 20.3.2008 16 K 4752/05 E EFG 2008, 1194
Normen: EStG § 8 Abs 2, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, BewG § 11, FGO § 76
Erledigt durch: Urteil vom 17.09.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger