23.04.2007 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 2 J: 1991 · III R 60/04
Neu, Bewegliches Wirtschaftsgut, Teilwert, Straßenbahn
Letzte Änderung: 23. April 2007, 13:40 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Handelt es sich beim Neuaufbau von Straßenbahnbetriebszügen und -waggons unter Verwendung entkernter alter Straßenbahnen um die Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter mit einem Altteileanteil von unter 10 v.H.? Teilwert der entkernten Wagenkästen nur der Schrottwert? Sind verschleißfreie Altteile den Neuteilen zuzurechnen? Wird das Gesamtbild der neu hergestellten Wagen ausschließlich durch die Neuteile geprägt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 60/04
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 10.11.2004 7 K 1628/99
Normen: InvZulG § 2 J: 1991
Erledigt durch: Urteil vom 25.01.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger