Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.04.2007 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 2 J: 1991 · III R 60/04

    Neu, Bewegliches Wirtschaftsgut, Teilwert, Straßenbahn

    Letzte Änderung: 23. April 2007, 13:40 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Handelt es sich beim Neuaufbau von Straßenbahnbetriebszügen und -waggons unter Verwendung entkernter alter Straßenbahnen um die Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter mit einem Altteileanteil von unter 10 v.H.? Teilwert der entkernten Wagenkästen nur der Schrottwert? Sind verschleißfreie Altteile den Neuteilen zuzurechnen? Wird das Gesamtbild der neu hergestellten Wagen ausschließlich durch die Neuteile geprägt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 60/04

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 10.11.2004 7 K 1628/99

    Normen: InvZulG § 2 J: 1991

    Erledigt durch: Urteil vom 25.01.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger