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  • 22.02.2010 · Erledigtes Verfahren · KStG § 10 Nr 2 · I R 43/08

    Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Nachforderungszinsen, Rückstellung

    Letzte Änderung: 22. Februar 2010, 11:46 Uhr, Aufgenommen: 23. Juni 2008, 12:45 Uhr

    In welchem Jahr ist eine Gewerbesteuerrückstellung für Mehrsteuern aus von der Betriebsprüfung aufgedeckten verdeckten Gewinnausschüttungen zu bilden? Sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Personensteuern grundsätzlich in entsprechender Anwendung von § 10 Nr. 2 KStG außerbilanziell zu neutralisieren? Wie ist die Auflösung solcher Rückstellungen zu behandeln, die vor dem 1.1.1999 für Nachforderungszinsen auf Personensteuern gebildet wurden und nach dem 1.1.1999 aufgelöst werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 43/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 9.7.2007 2 K 175/06

    Normen: KStG § 10 Nr 2, AO § 126, AO § 233a

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 16.12.2009.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger