19.12.2008 · Erledigtes Verfahren · AO § 196 · X R 9/08
Außenprüfung, Prüfungszeitraum, Erweiterung, Verwaltungsakt
Letzte Änderung: 19. Dezember 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2008, 10:48 Uhr
Erweiterung einer Prüfungsanordnung: Ist die eine Prüfungsanordnung sachlich oder zeitlich ergänzende Anordnung stets ein selbständiger, belastender Verwaltungsakt, dessen Erlass ohne Prüfung der Voraussetzungen der §§ 130 Abs. 2, 131 Abs. 2 AO möglich ist, oder liegt im Falle einer zweimaligen Erweiterung des Prüfungszeitraums die Aufhebung der ersten Prüfungserweiterung (auf das Jahr 1998) und der Erlass einer neuen, umfänglicheren Prüfungsanordnung (auf die Jahre 1997 und 1998) vor?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 9/08
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 15.1.2007 3 K 990/06
Normen: AO § 196, AO § 124 Abs 1 S 2, AO § 130 Abs 2, AO § 131 Abs 2, BpO § 4 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 02.09.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung