26.10.2009 · Erledigtes Verfahren · GG Art 3 · X R 45/05
Vorsorgeaufwendungen, Nettoprinzip, Verfassung, Vorwegabzug, Werbungskosten, Abgeordneter
Letzte Änderung: 26. Oktober 2009, 10:37 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr
Streitig sind:
1. Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen; Verletzung des verfassungsrechtlichen Prinzips der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit?
2. Kürzung des Vorwegabzugs? Eigene Beitragsleistungen?
Der Kl. ist Gesellschafter-Geschäftsführer mit Pensionszusage. Dem anderen Gesellschafter-Geschäftsführer wurde die gleiche Pensionszusage erteilt. (Beteiligungen je 49%, Rest je 1% die Ehefrauen)
3. Verfassungswidrige Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten in Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung der Bundestagsabgeordneten?
Informationen zum Verfahren:
Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 1/06 ausgesetzt (Beschluss vom 6. Februar 2007).
(21.11.2008)
Das Verfahren wurde wieder aufgenommen, nachdem das BVerfG durch Beschluss vom 13. Februar 2008 das Verfahren 2 BvL 1/06 entschieden hat.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 45/05
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 15.9.2003 11 K 1203/02 E EFG 2005, 1853
Normen: GG Art 3, EStG § 10 Abs 3, EStG § 10c Abs 3 Nr 2, EStG § 9
Erledigt durch: Urteil vom 02.09.2008, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger