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  • 21.06.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 2 Abs 3 · IX R 56/05

    Mindestbesteuerung, Verlustausgleich, Existenzminimum, Verfassung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:53 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 EStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002 darin, dass eine Einkommensteuer selbst dann festzusetzen ist, wenn die beschränkt ausgleichsfähigen negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb die positiven Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dergestalt übersteigen, dass dem Steuerpflichtigen infolge des tatsächlichen Mittelabflusses von seinem im Veranlagungszeitraum Erworbenen nicht einmal das Existenzminimum verbleibt?
    Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 31. Januar 2007).

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 56/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 12.9.2005 8 K 6331/01 EFG 2006, 127

    Normen: EStG § 2 Abs 3, StEntlG 1999/2000/2002

    Erledigt durch: Urteil vom 09.03.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger