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  • 21.01.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · X R 30/07

    Gebäude, Erhaltungsaufwand, Anschaffungskosten, Einkünfteerzielungsabsicht, Absetzung für Abnutzung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 10:28 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2007, 09:51 Uhr

    1. Revision Kläger: Kosten für im Anschluss an den Erwerb eines dreistöckigen Gebäudes vorgenommene Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Fassadenrestaurierung, Kellersanierung u.a.) als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen (Betriebsausgaben für eigengewerbliche Büronutzung des 1. OG und Werbungskosten für künftige Verpachtung einer Gaststätte im EG und Vermietung einer Pächterwohnung im 2. OG) oder der bestimmungsgemäßen Herbeiführung der Betriebsbereitschaft dienende Anschaffungskosten?
    2. Revision FA: Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht (keine als Werbungskosten zu berücksichtigende Absetzung für Abnutzung für Altbau und Thekeneinrichtung) wegen nicht erfolgter Verpachtung/Vermietung der Gaststätte/Pächterwohnung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 30/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 19.1.2007 10 K 3821/03

    Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 7 Abs 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 21, HGB § 255 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 18.08.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger