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  • 12.10.2021 · Nachricht · Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Vermietung einzelner Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen an Messegäste

    | Bekanntlich sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden, von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG). In diesem Zusammenhang hat das FG Niedersachsen (27.5.21, 10 K 198/20; Rev. BFH IX R 20/21, Einspruchsmuster ) entschieden, dass eine Vermietung einzelner Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen im Jahr an Messegäste der Anwendung dieser Ausnahmeregelung nicht entgegensteht. |