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  • 20.10.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 33/07

    Bewirtungskosten, Arbeitnehmer, Berufliche Veranlassung, Werbungskosten

    Letzte Änderung: 20. Oktober 2011, 10:10 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2007, 11:30 Uhr

    Sind Bewirtungskosten im Rahmen gesellschaftlicher Veranstaltungen, die ein Bereichsleiter mit teilweise variablen, vom Erfolg der Mitarbeiter abhängigen Bezügen (Bonuszahlungen bei Erreichen der mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Zielvereinbarung) für seine Mitarbeiter aufwendet, nur dann als beruflich veranlasster Erwerbsaufwand abziehbar, wenn die Bewirtung vorher den Mitarbeitern als Belohnung in Aussicht gestellt worden ist (Auslobung/Wettbewerb) und auch nur der Teil der Mitarbeiter an den Veranstaltungen teilnehmen darf, der sich durch besondere Leistungen ausgezeichnet hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 33/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 18.10.2006 10 K 5681/03

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 19.06.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung