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  • 19.12.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 Nr 1 · IX R 23/07

    Darlehen, Ehegatten, Fremdvergleich, Darlehenszinsen, Zinsen

    Letzte Änderung: 19. Dezember 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr

    Darlehensgewährung zwischen Ehegatten - Können bürgerlich-rechtlich wirksam zustande gekommenen und tatsächlich durchgeführten Ehegatten-Darlehensverträgen wegen der Vereinbarung nachschüssiger Zinszahlungen, vereinbarter Zinsreduzierung und fehlender Besicherung der Darlehen die steuerliche Anerkennung versagt werden, so dass die Darlehenszinsen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind - Verstößt die Feststellung der Unvereinbarkeit der Darlehensverträge mit den Grundsätzen des Fremdvergleichs durch das FG gegen Art. 2 und 6 GG sowie die BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 4. 6. 1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 828)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 23/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 5.7.2006 2 K 10/06

    Normen: EStG § 9 Abs 1 Nr 1, GG Art 3, GG Art 6

    Erledigt durch: Urteil vom 19.08.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger