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  • 27.10.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · X R 24/06

    Gewerbebetrieb, Steuerfreiheit, Differenzgeschäft, Optionsgeschäft, Börse

    Letzte Änderung: 27. Oktober 2009, 11:43 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    1. Liegen steuerfreie Spielgewinne oder gewerbliche Einkünfte vor, wenn ein angestellter Börsenmakler mit Billigung seines Arbeitgebers (Börsenmaklerfirma) und unter Nutzung seines beruflich erlangten Informationsvorsprungs auf eigene Rechnung Geschäfte mit Zins- und Währungsoptionsscheinen tätigt?
    2. Ist zumindest hinsichtlich eines Streitjahres bereits Verjährung eingetreten?
    3. Mangelnde Sachaufklärung und Verstoß gegen § 96 FGO?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 24/06

    Vorinstanz: Finanzgericht München 15.3.2006 1 K 2294/03 EFG 2006, 1322

    Normen: EStG § 15 Abs 2, EStG § 2 Abs 1, AO § 181 Abs 5, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 28.11.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger