16.04.2007 · Erledigtes Verfahren · EG Art 56 · C-43/07
Erbschaftsteuer, Erbrecht, Nachlass, Wert des Grundstücks
Letzte Änderung: 16. April 2007, 18:40 Uhr, Aufgenommen: 16. April 2007, 18:40 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden vom 2. Februar 2007 zu folgenden Fragen:
1. Sind die Art. 73b und 73d EG Vertrag (jetzt Art. 56 EG und 58 EG) so auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verbieten, einen kraft Erbrecht eintretenden Erwerb eines in einem Mitgliedstaat belegenen Grundstücks, das zum Nachlass eines - zum Zeitpunkt seines Todes - in einem anderen Mitgliedstaat Ansässigen gehört, nach dem Wert des Grundstücks zu besteuern, ohne Overbedelingsschulden des Erwerbers aufgrund einer testamentarischen Nachlassaufteilung durch die Eltern zu berücksichtigen?
2. Falls die vorstehende Frage bejaht wird und zudem im Weg eines Vergleichs bestimmt werden muss, ob und, wenn ja, inwieweit Overbedelingsschulden berücksichtigt werden müssen, welche Vergleichsmethode - eine der beiden unter 3.6.6 genannte Methoden oder noch eine andere Methode - muss dann in einem Fall wie dem vorliegenden für die Bestimmung verwendet werden, ob die Erbschaftsteuer, die zu erheben gewesen wäre, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in den Niederlanden wohnhaft gewesen wäre, niedriger gewesen wäre als die Übergangsteuer?
3. Macht es für die Beurteilung einer möglichen Verpflichtung des Mitgliedstaats, in dem das Grundstück belegen ist, aus dem EG Vertrag, den Abzug der Overbedelingsschulden ganz oder teilweise zuzulassen, einen Unterschied, ob dieser Abzug zu einer niedrigeren Anrechnung zur Verhinderung der Doppelbesteuerung in dem Mitgliedstaat führt, der sich in Bezug auf den Nachlass wegen des Wohnsitzes des Erblassers als zur Besteuerung befugt erachtet?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-43/07
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden
Normen: EG Art 56, EG Art 58, EGVtr Art 73b, EGVtr Art 73d
Erledigt durch: Urteil vom 11.9.2008