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  • 06.06.2011 · Erledigtes Verfahren · GG Art 20 Abs 3 · 2 BvL 14/02

    Immobilienverkauf, Grundstücksverkauf, Spekulationsfrist, Rückwirkung

    Letzte Änderung: 6. Juni 2011, 15:46 Uhr, Aufgenommen: 29. März 2007, 10:59 Uhr

    Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes darüber eingeholt, ob die zu § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 04.03.1999 (BGBl I 1999, 402) ergangene Anwendungsregelung des § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 unter dem Gesichtspunkt unzulässiger Rückwirkung mit Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes insoweit vereinbar ist, als auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zwei Jahre beträgt und die auf einem nach dem 31.12.1998 sowie vor dem Beschluss des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 durch den Bundestag am 04.03.1999 abgeschlossenen obligatorischen Vertrag oder einem gleichstehenden Rechtsakt beruhen, als private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 in Verbindung mit § 22 Nr. 2 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 der Einkommensbesteuerung unterworfen werden.
    Normenkontrollverfahren

    Gericht: Bundesverfassungsgericht

    Aktenzeichen: 2 BvL 14/02

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 25.7.2002 13 K 460/01 EFG 2002, 1236

    Normen: GG Art 20 Abs 3, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 52 Abs 39 S 1

    Erledigt durch: Beschluss vom 07.07.2010