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  • 24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 129 · IX R 2/07

    Vorsteuer, Werbungskosten, offenbare Unrichtigkeit

    Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr

    Handelt es sich bei dem versehentlich nicht erfolgten Eintrag der als Werbungskosten abziehbaren Vorsteuerbeträge in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung um eine offenbare Unrichtigkeit?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 2/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 6.4.2006 3 K 5200/04

    Normen: AO § 129

    Erledigt durch: Urteil vom 14.06.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger