19.12.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · IX R 1/07
Wohnung, Leerstand, Einkünfteerzielungsabsicht, Vermietungsabsicht
Letzte Änderung: 19. Dezember 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr
Leerstehende Wohnung - Ist bei einer nach der Selbstnutzung fast fünf Jahre lang leerstehenden Wohnung die Einkünfteerzielungsabsicht - und damit der Abzug der für diese Wohnung entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - zu bejahen, wenn sich der Steuerpflichtige ohne Verkaufsabsicht ernsthaft und nachhaltig um deren Vermietung bemüht - Wann ist von einem "ernsthaften und nachhaltigen" Bemühen, eine Wohnung zu vermieten, auszugehen - Ist eine Mindestgrenze für die Vermietungsbemühungen festlegbar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 1/07
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 19.4.2006 5 K 3607/04
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6
Erledigt durch: Urteil vom 28.10.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger