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  • 20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 4 S 2 · X R 43/06

    Ansparrücklage, Auflösung, Veräußerungsgewinn, Laufender Gewinn

    Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist die veräußerungsbedingte Auflösung einer nach § 7g EStG gebildeten Ansparrücklage im zweiten des auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres als Veräußerungsgewinn oder als laufender Gewinn zu beurteilen (Hinweis auf Revisionsverfahren X R 31/03 und X R 42/04)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 43/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 20.9.2006 12 K 136/05

    Normen: EStG § 7g Abs 4 S 2, EStDV § 8b S 2 Nr 1, EStG § 4a, EStG § 16, EStG § 34

    Erledigt durch: Urteil vom 28.11.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung