11.02.2025 · Nachricht · Einkommensteuer
Betriebsvermögenszugehörigkeit von ehemals dem Sonderbetriebsvermögen zuzurechnenden Miteigentumsanteilen an Grundstücken..
Das FG Niedersachsen (18.9.24, 3 K 22206/21; Rev. BFH VI R 27/24; Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass bei der Übertragung oder Überführung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers bei Aufgabe des Betriebs einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft vor dem 17.12.20 die Miteigentumsanteile an den betreffenden Grundstücken notwendig in das Privatvermögen übergehen, sofern nicht eine Eigenbewirtschaftung durch den übernehmenden Mitunternehmer sich anschließt.
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