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  • 23.04.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 362 · X R 38/05

    Widerruf, Einspruchsrücknahme, Vorwegabzug, Vorsorgeaufwendungen, Kürzung

    Letzte Änderung: 23. April 2007, 13:40 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    1. Widerruf einer Einspruchsrücknahme: Wirksamkeit des Widerrufs bei Zugang vor oder spätestens mit der Einspruchsrücknahme. Feststellung des Geschehensablaufs und Nachweis des Zugangs durch Eingangsstempel der Finanzbehörde?

    2. Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen: Gehören eine Gratifikation und eine Erfolgsbeteiligung, die dem Kläger nach dem Eintritt in den Ruhestand im Streitjahr zugeflossen sind aber noch das Arbeitsverhältnis des Vorjahres betreffen zu den kürzungsverhafteten Einnahmen i.S. des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 38/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 3.8.2005 7 K 318/02 EFG 2006, 125

    Normen: AO § 362, ZPO § 418, EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2, EStG § 10c Abs 3 Nr 2, EStG § 10 Abs 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 20.12.2006, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung