Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 25.04.2025 · Anhängiges Verfahren · KStG § 28 Abs 1 S 3 · VIII R 41/23

    Einlagekonto, Kapitalrücklage, Kapitalerhöhung, Bindungswirkung, Gesonderte Feststellung

    Letzte Änderung: 25. April 2025, 16:09 Uhr, Aufgenommen: 25. April 2025, 14:09 Uhr

    1. Fingiert § 28 KStG eine Einbeziehung der Kapitalrücklage in die sonstigen Rücklagen?
    2. Ist der Begriff der Einlagen nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG auf solche Einlagen der Anteilseigner beschränkt, die zuvor im steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 KStG festgestellt wurden?
    3. Ist es sachgerecht von einer systematischen Verbindung zwischen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG und der Ermittlung des Sonderausweises nach § 28 KStG auf Ebene der Gesellschaft auszugehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 41/23

    Normen: KStG § 28 Abs 1 S 3, HGB § 272 Abs 2 Nr 4, KStG § 27 Abs 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger