21.08.2008 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 3 S 3 · III R 100/06
Betriebsstätte, Verarbeitendes Gewerbe, Mischbetrieb
Letzte Änderung: 21. August 2008, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr
Kann ein Baumarkt mit Groß- und Einzelhandel, in dem auch eigene Holzprodukte verkauft werden, als letzter Teil der Wertschöpfungskette "Verarbeitung" wegen der durch § 3 Satz 2 InvZulG 1996 gebotenen "isolierten Betrachtung" eine Betriebsstätte des verarbeitenden Gewerbes im Sinne § 3 Satz 1 Nr. 4 InvZulG 1996, bzw. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 sein? Einstufung des Stat. Landesamts maßgebend? Setzt die Zurechnung eines Wertschöpfungsanteils unter dem Gesichtspunkt eines Vertriebes mehr als die Akquise voraus (d.h. weitere Tätigkeiten, wie die Auslieferung über die "Vertriebsbetriebsstätte", die Nachbearbeitung der Waren usw.)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 100/06
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 24.2.2005 IV 296/2004
Normen: InvZulG § 3 S 3, InvZulG § 2 Abs 2 Nr 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 17.04.2008, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger