19.03.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 1 Nr 1 · XI R 6/06
Künstler, Betriebsaufgabe, Nachträgliche Betriebseinnahme, Nachlass, Verwertung
Letzte Änderung: 19. März 2007, 13:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Sind die Einnahmen aus der Verwertung des künstlerischen Nachlasses durch die Erbin ca. 20 Jahre nach dem Tod des Freiberuflers als Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit einkommensteuerpflichtig, wenn zuvor eindeutige Entnahmehandlungen der künstlerischen Werke als restliches Betriebsvermögen bei der Erbin nicht stattgefunden haben, obwohl damals zum Zeitpunkt des Todes durch eine Betriebsprüfung ein Betriebsaufgabegewinn (ohne Berücksichtigung des künstlerischen Nachlasses) ermittelt wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 6/06
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 7.12.2005 2 K 220/01 EFG 2006, 348
Normen: EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 24 Nr 2, EStG § 18 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 15.11.2006, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger