Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.03.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 174 Abs 3 · XI R 62/05

    Widerstreitende Steuerfestsetzung, Rücknahme, Einspruch

    Letzte Änderung: 19. März 2007, 13:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Findet § 174 Abs. 3 AO 1977 keine Anwendung, wenn der Stpfl. während noch offener Bestandskraft erfährt, dass eine anderweitige Berücksichtigung von Aufwendungen nicht in Betracht kommt? Oder ist durch Rücknahme des Einspruchs die ursprüngliche steuerliche Behandlung des Sachverhalts im Bescheid inkl. der "irrigen Annahme" der Berücksichtigung der Aufwendungen in anderen Bescheiden weiterhin kausal, als ob es das Einspruchsverfahren nicht gegeben hätte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 62/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 20.1.2005 12 K 7027/02 E EFG 2006, 1032

    Normen: AO § 174 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 06.12.2006, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger