21.09.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · X R 39/06
Grundstückshandel, Gewinnerzielungsabsicht, Verlust, Liebhaberei, Mitunternehmer, Rechtliches Gehör
Letzte Änderung: 21. September 2009, 15:52 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
1. Anerkennung/Feststellung von Verlusten aus gewerblichem Grundstückshandel aus dem An- und Verkauf von im Bauherrenmodell errichteten 20 Objekten des Klägers (Steuerbevollmächtigter) und vier Objekten der Klägerin. Gewerbliche Tätigkeit im Rahmen einer Ehegatten-GbR oder fehlt es an den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft (Bindung an aufgehobene Feststellungsbescheide) und hinsichtlich der unmittelbaren Zurechnung der Verluste an einer Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei)?
2. Verletzung rechtlichen Gehörs wegen nicht rechtzeitiger und während der Urlaubsabwesenheit erfolgter Ladung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 39/06
Vorinstanz: Finanzgericht München 26.10.2005 11 K 3595/05
Normen: EStG § 15 Abs 2, EStG § 2 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 119 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 27.05.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger