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  • 23.04.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 3 Nr 2 · X R 10/06

    Vorwegabzug, Kürzung, Gesellschaftergeschäftsführer, GmbH

    Letzte Änderung: 23. April 2007, 13:21 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Sind bei der Ermittlung der Kürzung des Vorwegabzugs der zusammenveranlagten Ehegatten neben dem Arbeitslohn der Ehefrau auch die Einkünfte des Klägers als Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu berücksichtigen? Erfolgt der Erwerb seiner Anwartschaft auf Altersversorgung ausschließlich aufgrund eigener Beitragsleistung oder liegt ein teilweiser Verzicht auf gesellschaftsrechtliche Ansprüche und eine Mitfinanzierung durch den Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer vor, wenn beiden die gleiche Altersversorgung zugesagt wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 10/06

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 1.2.2006 2 K 466/03 EFG 2006, 1407

    Normen: EStG § 10 Abs 3 Nr 2, EStG § 10c Abs 3 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 17.01.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger