23.04.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 3 Nr 2 · X R 10/06
Vorwegabzug, Kürzung, Gesellschaftergeschäftsführer, GmbH
Letzte Änderung: 23. April 2007, 13:21 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Sind bei der Ermittlung der Kürzung des Vorwegabzugs der zusammenveranlagten Ehegatten neben dem Arbeitslohn der Ehefrau auch die Einkünfte des Klägers als Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu berücksichtigen? Erfolgt der Erwerb seiner Anwartschaft auf Altersversorgung ausschließlich aufgrund eigener Beitragsleistung oder liegt ein teilweiser Verzicht auf gesellschaftsrechtliche Ansprüche und eine Mitfinanzierung durch den Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer vor, wenn beiden die gleiche Altersversorgung zugesagt wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 10/06
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 1.2.2006 2 K 466/03 EFG 2006, 1407
Normen: EStG § 10 Abs 3 Nr 2, EStG § 10c Abs 3 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 17.01.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger