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  • 22.03.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · X R 43/05

    Werbungskosten, Steuerfreiheit, Rentenversicherung, Vorsorgeaufwendungen, Kostenpauschale, Verfassung

    Letzte Änderung: 22. März 2011, 10:49 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    1. Verfassungswidrige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenkassenbeiträgen und Beiträgen zur Altersversorgung? Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als im Hinblick auf das Alterseinkünftegesetz in voller Höhe abziehbare Werbungskosten?
    2. Sind pauschal 40 v.H. der Einnahmen nach § 1 Abs. 2 des Strafbefreiungserklärungsgesetzes oder alternativ ein Drittel der Einkünfte des Klägers nach § 3 Nr. 12 EStG (Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete) steuerfrei zu belassen. Besteht ein aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteter Anspruch auf diese Begünstigung?
    Das Verfahren ruht bis zum Abschluss der beim BFH anhängigen Verfahren VI R 63/04 und X R 20/04 und der beim BVerfG anhängigen Verfahren 2 BvR 2299/04 und 2 BvL 14/05.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 43/05

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 26.8.2005 16 K 465/02

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 3, EStG § 3 Nr 12, StraBEG § 1 Abs 2, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 19.10.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger