20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 S 2 · X R 17/05
Entnahmegewinn, GmbH-Anteil, Betriebsvermögen, Betriebsaufspaltung
Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Wurde aus der teilentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen (Betriebsgesellschaft) an Angehörige (Brüder/Sohn) in Höhe der Differenz zwischen dem gemeinen Wert und dem Nominalwert ein Entnahmegewinn im Besitzeinzelunternehmen erzielt oder befanden sich die Geschäftsanteile zum Zeitpunkt des Verkaufs / der Übertragung nicht im Betriebsvermögen (aufgrund der abgeschlossenen Verträge maßgeblicher Zeitpunkt für die Veräußerung während des Stadiums der neu errichteten GmbH und ihrer Vorgesellschaft)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 17/05
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 15.3.2005 12 K 3837/02 E, G EFG 2005, 1259
Normen: EStG § 4 Abs 1 S 2, AO § 39 Abs 2 Nr 1, BGB § 133, BGB § 163
Erledigt durch: Urteil vom 12.12.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung