16.04.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · X R 11/05
Rentenversicherung, Werbungskosten, Sonderausgabe, Vorwegabzug, Kürzung
Letzte Änderung: 16. April 2007, 16:04 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
1. Rentenbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten: Sind Rentenbeiträge aufgrund der geänderten Besteuerung der Renten nach dem Alterseinkünftegesetz nicht mehr als Sonderausgaben sondern als Werbungskosten (zu Einkünften nach § 22 EStG) zu beurteilen. Ist diese geänderte rechtliche Beurteilung auf alle noch offenen Fälle anzuwenden (unechte Rückwirkung des Alterseinkünftegesetzes)?
2. Ist hilfsweise der ungekürzte Sonderausgaben-Vorwegabzug gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG zu gewähren, weil die Pflichtbeiträge des Klägers an das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer als Beiträge an eine gesetzliche Rentenversicherung anzusehen sind und damit die einschränkenden Regelungen des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht zutreffen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 11/05
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 17.3.2005 11 K 6920/02 E EFG 2005, 943
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 22, EStG § 10 Abs 3 Nr 2, EStG § 10c Abs 3 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 08.11.2006, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger