23.12.2019 · Erledigtes Verfahren · AO § 227 · III R 64/18
Kindergeld, Rückforderung, Erlass, Unbilligkeit, Mitwirkungspflicht
Letzte Änderung: 23. Dezember 2019, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2019, 12:45 Uhr
Kann bei der Ermessensentscheidung über einen Erlassantrag im Rahmen der persönlichen Billigkeitsgründe und speziell der Erlasswürdigkeit berücksichtigt werden, dass der Schuldner gegen Mitwirkungspflichten nach § 68 EStG verstoßen hat und die Rückforderung durch rechtzeitige Mitwirkung hätte verhindern können?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 64/18
Normen: AO § 227, EStG § 68
Erledigt durch: Urteil vom 17.07.2019, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung