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  • 23.12.2019 · Erledigtes Verfahren · AO § 227 · III R 64/18

    Kindergeld, Rückforderung, Erlass, Unbilligkeit, Mitwirkungspflicht

    Letzte Änderung: 23. Dezember 2019, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2019, 12:45 Uhr

    Kann bei der Ermessensentscheidung über einen Erlassantrag im Rahmen der persönlichen Billigkeitsgründe und speziell der Erlasswürdigkeit berücksichtigt werden, dass der Schuldner gegen Mitwirkungspflichten nach § 68 EStG verstoßen hat und die Rückforderung durch rechtzeitige Mitwirkung hätte verhindern können?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 64/18

    Normen: AO § 227, EStG § 68

    Erledigt durch: Urteil vom 17.07.2019, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung